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Unsere Stärke
Wir sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.
Steuererklärung
Mit unserer persönlichen Beratung lassen sich Ihre steuerlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen.
Steuerbescheid
Wir prüfen Ihren Steuerbescheid gründlich und fristgerecht.
Beratung
Wir beraten Sie umfassend und zu fairen Preisen.
Freibeträge
Wir klären Sie über Ihre Freibeträge auf und beantragen diese für Sie.
Zulagen & Förderungen
Wir wissen, welche Zulagen und Förderungen Ihnen zustehen.
Zertifiziert
Unsere Beratungsstellen sind nach DIN 77700 zertifiziert.
Vorreiter in Sachen
Qualität
„Weil wir unseren Mitgliedern steuerliche Beratung auf höchstem Niveau bieten wollen, legen wir viel Wert auf Qualität“, stellt Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel klar.
So ist es auch nicht verwunderlich, dass die VLH die Entwicklung der DIN-Norm 77700 „Dienstleistungen für Lohnsteuerhilfevereine“ entscheidend mit vorangebracht hat.
Die VLH stellt die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater: Von drei zertifizierten Beratungsstellen aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH. Insgesamt sind rund 1.500 Beratungsstellen oder Beraterinnen und Berater zertifiziert, teilzertifiziert oder haben einen Fachkundenachweis nach DIN 77700.
Das Zertifikat erhalten Beraterinnen und Berater nur dann, wenn sie eine mehrstündige Prüfung zum Steuer-, Verfahrens- und Berufsrecht erfolgreich bestehen. Anschließend müssen sich die Beraterinnen und Berater regelmäßig fachlich fortbilden. Außerdem werden sie in ihrer Beratungsstelle unregelmäßig durch unabhängige externe Gutachter geprüft. Nach fünf Jahren muss das Zertifikat erneut erworben werden.
Nicht vergessen!
Die Checkliste fürs erste Beratungsgespräch.
Zertifizierte Beratungsstellen
So wie in der DIN 77700 und im Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. obligatorisch, sind auch unsere Beratungsstellen in Pandsdorf und Stockelsdorf zertifiziert.
- geprüftes Fachwissen
- geprüfte Berater/innen
- geprüfte Beratungsstellenorganisation
Ab 39 Euro
Mitglied werden
Ihr Mitgliedsbeitrag bei der VLH richtet sich nach der Höhe Ihrer Jahreseinnahmen des Vorjahres. Dafür stehen unsere Beraterinnen und Berater Ihnen das ganze Jahr zur Verfügung.
Seit 2017 waren unsere Mitgliedsbeiträge unverändert. Nun haben wir unsere Beitragsordnung zum 1. Januar 2023 der aktuellen Marktentwicklung angepasst. Wir haben uns dabei an den Vorgaben der Aufsichtsbehörde orientiert und deren Wünsche umgesetzt.
Nach wie vor spielen bei der Berechnung Ihres jährlichen VLH-Mitgliedsbeitrags mehrere Faktoren eine Rolle. Grundsätzlich richtet er sich nach der Höhe Ihrer persönlichen Jahreseinnahmen. Daraus ergeben sich zwölf Beitragsstufen, die in der Tabelle aufgeführt sind. Diese zwölf Stufen zeigen Ihnen, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag voraussichtlich sein wird.
Beitragsbemessungsgrundlage | Gesamtbeitrag |
---|---|
inkl. MwSt. | |
bis € 10.000 | € 39 |
bis € 15.000 | € 76 |
bis € 20.000 | € 104 |
bis € 30.000 | € 126 |
bis € 40.000 | € 152 |
bis € 50.000 | € 177 |
bis € 60.000 | € 205 |
bis € 70.000 | € 220 |
bis € 80.000 | € 234 |
bis € 90.000 | € 273 |
bis € 100.000 | € 327 |
über € 100.000 | € 385 |
Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 10 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Unsere
Mitglieder
Wir erstellen die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre, Rentner und Vermieter nach § 4 Nr. 11 StBerG. Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften sowie sogenannten sonstigen Einnahmen wie beispielsweise Unterhaltszahlungen beraten wir Sie gerne.
Hinweis: Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten.
Beratungsstelle Pansdorf
Bahnhofstraße 2
23689 Pansdorf
(ehemalige Sparkassenfiliale)
04504 / 2 15 81 38
Beratungsstelle Stockelsdorf
Segeberger Straße 3 / 5
23617 Stockelsdorf
0451 / 16 08 13 70
Fragen?
Gern.
Damit wir mit Ihnen zusammen die beste Lösung für Sie finden können, nehmen Sie doch einfach unverbindlich mit uns Kontakt auf. Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Häufige Fragen.
Und Antworten.
Die häufigsten Fragen haben wir für Sie gesammelt und kurz und bündig beantwortet. Für weitere Fragen Nutzen Sie gern unser Kontakformular. Oder Sie rufen uns direkt an.
Auf Termin vereinbaren klicken, Termin vereinbaren und die Steuererklärung machen lassen. Oder Sie melde sich direkt in unseren Beratungsstellen ins Pansdorf oder Stockelsdorf.
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, beantragen Förderungen und Zulagen und nutzen alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.
- Wir errechnen die zu erwartende Steuerrück- oder -nachzahlung.
- Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.
- Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie.
- Wir vertreten Sie im Streitfall auch vor dem Finanzgericht.
Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Student und Unterhaltsempfänger kann Mitglied werden. Außerdem sollten Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann beraten wir Sie als Mitglied, auch wenn Sie zusätzlich diese Einnahmen haben:
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- sonstige Überschuss-Einkünfte.
Allerdings dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 18.000 Euro für Ledige bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren betragen.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG).
Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind sozial nach Ihren Jahreseinnahmen gestaffelt, nämlich zwischen 39 und 385 Euro. Dafür stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater das ganze Jahr über zur Verfügung. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro. Hier finden Sie unsere detaillierte Beitragstabelle.
Hinweis: Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft anzubieten. Daraus ergibt sich, dass Ihr Mitgliedsbeitrag jedes Jahr fällig wird – unabhängig davon, ob Sie unseren Service in Anspruch nehmen oder nicht.
Nachweise von Versicherungen, Banken, Finanzamt, Familienkasse – wichtige Daten und Zahlen schicken Ihnen die zuständen Institutionen und Ämter übers Jahr zu. Genau diese Unterlagen müssen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen, denn nur so kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Steuervorteile exakt berechnen. Wenn Sie sich vorbereiten und keinen der vielen Nachweise vergessen wollen, hier unsere Checkliste für das Beratungsgespräch: Checkliste für das erste Beratungsgespräch
Kündigen können Sie Ihre Mitgliedschaft immer zum Jahresende. Bitte beachten Sie, dass dafür Ihre Kündigung bis zum 31. Oktober bei uns eingegangen sein muss. Kündigungen, die nach dem 31. Oktober bei uns eingehen, greifen erst im Folgejahr.
Sie möchten Ihre Mitgliedschaft bei uns beenden? Das bedauern wir sehr, aber natürlich respektieren wir Ihre Entscheidung. Nutzen Sie gerne unsere Online-Formular für Ihre Kündigung.